Wie entstehen die Kosten bei gesetzlich Versicherten?
Bei gesetzlich Versicherten gibt es Festzuschüsse. Das
bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt einen festen Betrag
– abhängig davon, welcher Zahnersatz medizinisch
notwendig ist. Dieser Zuschuss bleibt gleich, egal für
welche Art der Versorgung Sie sich entscheiden.
Ihr Zahnarzt erstellt dafür einen Heil- und Kostenplan.
Dieser Plan zeigt genau:
•
wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ist
•
welche Kosten für Zahnarzt und Labor entstehen
•
wie hoch Ihr eigener Anteil (Eigenanteil) sein wird
Der Plan wird vor Beginn der Behandlung bei Ihrer
Krankenkasse eingereicht und muss genehmigt werden.
Dadurch wissen Sie schon vorher ganz genau, was Sie
bezahlen müssen – ohne Überraschungen.
Wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wählen, z. B.
Vollkeramik oder implantatgetragene Lösungen, übernimmt
die Krankenkasse weiterhin nur den festen Zuschuss. Die
Mehrkosten tragen Sie selbst.
Die Abrechnung selbst läuft immer über den Zahnarzt. Das
Dentallabor stellt keine Rechnungen an Patienten aus.
Wie entstehen die Kosten bei Privatpatienten und
Zusatzversicherten?
Bei Privat- und Zusatzversicherten gibt es keine
Festzuschüsse. Stattdessen hängt die Erstattung davon
ab, welchen Tarif Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen
haben.
Auch hier wird vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag
erstellt. Dieser zeigt übersichtlich:
•
welche zahnärztlichen Leistungen geplant sind
•
welche Laborleistungen nötig sind
•
welche Materialkosten entstehen
•
welchen Betrag Ihre Versicherung voraussichtlich
übernimmt
•
wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird
Viele Versicherungen empfehlen, den Kostenvoranschlag
vorab einzureichen. So wissen Sie schon vorher, wie viel
Ihre Versicherung erstattet und was Sie selbst zahlen
müssen.
Die Abrechnung läuft auch hier vollständig über den
Zahnarzt. Die Zahnarztrechnung reichen Sie anschließend
bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder
Zusatzversicherung ein. Das Dentallabor rechnet nicht
direkt mit Patienten ab.
Zusammenfassung – Einfach und klar:
•
Gesetzlich Versicherte: fester Zuschuss der
Krankenkasse + Eigenanteil
•
Privat/Zusatzversicherte: Erstattung je nach Tarif
+ Eigenanteil
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In beiden Fällen gilt:
- Es wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt
- Dieser zeigt den späteren Eigenanteil genau an
- Sie wissen schon vor Beginn der Behandlung, welche
Kosten entstehen
- Die Abrechnung erfolgt über den Zahnarzt
Die Kosten für
Privat- und Zusatzversicherte (PKV)
Die Kosten für
gesetzlich Versicherte (GKV)
Kurz zusammengefasst:
Einfach erklärt:
Was kostet Zahnersatz?
Zahnersatz wird für jeden Patienten individuell in
Maßarbeit hergestellt. Deshalb fallen die Kosten je nach
Situation und Patient unterschiedlich aus. Damit Sie von
Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wird
immer ein Kostenvoranschlag erstellt. So haben Sie volle
Sicherheit, bevor die Behandlung beginnt.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach, wie die
Kosten bei gesetzlich Versicherten und bei Privat- oder
Zusatzversicherten entstehen und wie die Abrechnung
funktioniert.