Wie entstehen die Kosten bei gesetzlich Versicherten? Bei gesetzlich Versicherten gibt es Festzuschüsse. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt einen festen Betrag – abhängig davon, welcher Zahnersatz medizinisch notwendig ist. Dieser Zuschuss bleibt gleich, egal für welche Art der Versorgung Sie sich entscheiden. Ihr Zahnarzt erstellt dafür einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan zeigt genau: wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ist welche Kosten für Zahnarzt und Labor entstehen wie hoch Ihr eigener Anteil (Eigenanteil) sein wird Der Plan wird vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und muss genehmigt werden. Dadurch wissen Sie schon vorher ganz genau, was Sie bezahlen müssen – ohne Überraschungen. Wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wählen, z. B. Vollkeramik oder implantatgetragene Lösungen, übernimmt die Krankenkasse weiterhin nur den festen Zuschuss. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Die Abrechnung selbst läuft immer über den Zahnarzt. Das Dentallabor stellt keine Rechnungen an Patienten aus.
Wie entstehen die Kosten bei Privatpatienten und Zusatzversicherten? Bei Privat- und Zusatzversicherten gibt es keine Festzuschüsse. Stattdessen hängt die Erstattung davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Auch hier wird vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser zeigt übersichtlich: welche zahnärztlichen Leistungen geplant sind welche Laborleistungen nötig sind welche Materialkosten entstehen welchen Betrag Ihre Versicherung voraussichtlich übernimmt wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird Viele Versicherungen empfehlen, den Kostenvoranschlag vorab einzureichen. So wissen Sie schon vorher, wie viel Ihre Versicherung erstattet und was Sie selbst zahlen müssen. Die Abrechnung läuft auch hier vollständig über den Zahnarzt. Die Zahnarztrechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein. Das Dentallabor rechnet nicht direkt mit Patienten ab.
Zusammenfassung – Einfach und klar: Gesetzlich Versicherte: fester Zuschuss der Krankenkasse + Eigenanteil Privat/Zusatzversicherte: Erstattung je nach Tarif + Eigenanteil In beiden Fällen gilt: - Es wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt - Dieser zeigt den späteren Eigenanteil genau an - Sie wissen schon vor Beginn der Behandlung, welche Kosten entstehen - Die Abrechnung erfolgt über den Zahnarzt
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte (PKV)
Die Kosten für gesetzlich Versicherte (GKV)
Kurz zusammengefasst:
Einfach erklärt: Was kostet Zahnersatz?
Zahnersatz wird für jeden Patienten individuell in Maßarbeit hergestellt. Deshalb fallen die Kosten je nach Situation und Patient unterschiedlich aus. Damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt. So haben Sie volle Sicherheit, bevor die Behandlung beginnt. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach, wie die Kosten bei gesetzlich Versicherten und bei Privat- oder Zusatzversicherten entstehen und wie die Abrechnung funktioniert.
Wie entstehen die Kosten bei gesetzlich Versicherten? Bei gesetzlich Versicherten gibt es Festzuschüsse. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt einen festen Betrag – abhängig davon, welcher Zahnersatz medizinisch notwendig ist. Dieser Zuschuss bleibt gleich, egal für welche Art der Versorgung Sie sich entscheiden. Ihr Zahnarzt erstellt dafür einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan zeigt genau: wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ist welche Kosten für Zahnarzt und Labor entstehen wie hoch Ihr eigener Anteil (Eigenanteil) sein wird Der Plan wird vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und muss genehmigt werden. Dadurch wissen Sie schon vorher ganz genau, was Sie bezahlen müssen – ohne Überraschungen. Wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wählen, z. B. Vollkeramik oder implantatgetragene Lösungen, übernimmt die Krankenkasse weiterhin nur den festen Zuschuss. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Die Abrechnung selbst läuft immer über den Zahnarzt. Das Dentallabor stellt keine Rechnungen an Patienten aus.
Wie entstehen die Kosten bei Privatpatienten und Zusatzversicherten? Bei Privat- und Zusatzversicherten gibt es keine Festzuschüsse. Stattdessen hängt die Erstattung davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Auch hier wird vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser zeigt übersichtlich: welche zahnärztlichen Leistungen geplant sind welche Laborleistungen nötig sind welche Materialkosten entstehen welchen Betrag Ihre Versicherung voraussichtlich übernimmt wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird Viele Versicherungen empfehlen, den Kostenvoranschlag vorab einzureichen. So wissen Sie schon vorher, wie viel Ihre Versicherung erstattet und was Sie selbst zahlen müssen. Die Abrechnung läuft auch hier vollständig über den Zahnarzt. Die Zahnarztrechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein. Das Dentallabor rechnet nicht direkt mit Patienten ab.
Zusammenfassung – Einfach und klar: Gesetzlich Versicherte: fester Zuschuss der Krankenkasse + Eigenanteil Privat/Zusatzversicherte: Erstattung je nach Tarif + Eigenanteil In beiden Fällen gilt: - Es wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt - Dieser zeigt den späteren Eigenanteil genau an - Sie wissen schon vor Beginn der Behandlung, welche Kosten entstehen - Die Abrechnung erfolgt über den Zahnarzt
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte (PKV)
Die Kosten für gesetzlich Versicherte (GKV)
Kurz zusammengefasst:
Einfach erklärt: Was kostet Zahnersatz?
Zahnersatz wird für jeden Patienten individuell in Maßarbeit hergestellt. Deshalb fallen die Kosten je nach Situation und Patient unterschiedlich aus. Damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt. So haben Sie volle Sicherheit, bevor die Behandlung beginnt. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach, wie die Kosten bei gesetzlich Versicherten und bei Privat- oder Zusatzversicherten entstehen und wie die Abrechnung funktioniert.
Wie entstehen die Kosten bei gesetzlich Versicherten? Bei gesetzlich Versicherten gibt es Festzuschüsse. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt einen festen Betrag – abhängig davon, welcher Zahnersatz medizinisch notwendig ist. Dieser Zuschuss bleibt gleich, egal für welche Art der Versorgung Sie sich entscheiden. Ihr Zahnarzt erstellt dafür einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan zeigt genau: wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ist welche Kosten für Zahnarzt und Labor entstehen wie hoch Ihr eigener Anteil (Eigenanteil) sein wird Der Plan wird vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und muss genehmigt werden. Dadurch wissen Sie schon vorher ganz genau, was Sie bezahlen müssen – ohne Überraschungen. Wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wählen, z. B. Vollkeramik oder implantatgetragene Lösungen, übernimmt die Krankenkasse weiterhin nur den festen Zuschuss. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Die Abrechnung selbst läuft immer über den Zahnarzt. Das Dentallabor stellt keine Rechnungen an Patienten aus.
Wie entstehen die Kosten bei Privatpatienten und Zusatzversicherten? Bei Privat- und Zusatzversicherten gibt es keine Festzuschüsse. Stattdessen hängt die Erstattung davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Auch hier wird vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser zeigt übersichtlich: welche zahnärztlichen Leistungen geplant sind welche Laborleistungen nötig sind welche Materialkosten entstehen welchen Betrag Ihre Versicherung voraussichtlich übernimmt wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird Viele Versicherungen empfehlen, den Kostenvoranschlag vorab einzureichen. So wissen Sie schon vorher, wie viel Ihre Versicherung erstattet und was Sie selbst zahlen müssen. Die Abrechnung läuft auch hier vollständig über den Zahnarzt. Die Zahnarztrechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein. Das Dentallabor rechnet nicht direkt mit Patienten ab.
Zusammenfassung – Einfach und klar: Gesetzlich Versicherte: fester Zuschuss der Krankenkasse + Eigenanteil Privat/Zusatzversicherte: Erstattung je nach Tarif + Eigenanteil In beiden Fällen gilt: - Es wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt - Dieser zeigt den späteren Eigenanteil genau an - Sie wissen schon vor Beginn der Behandlung, welche Kosten entstehen - Die Abrechnung erfolgt über den Zahnarzt
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte (PKV)
Die Kosten für gesetzlich Versicherte (GKV)
Kurz zusammengefasst:
Einfach erklärt: Was kostet Zahnersatz?
Zahnersatz wird für jeden Patienten individuell in Maßarbeit hergestellt. Deshalb fallen die Kosten je nach Situation und Patient unterschiedlich aus. Damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt. So haben Sie volle Sicherheit, bevor die Behandlung beginnt. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach, wie die Kosten bei gesetzlich Versicherten und bei Privat- oder Zusatzversicherten entstehen und wie die Abrechnung funktioniert.
Wie entstehen die Kosten bei gesetzlich Versicherten? Bei gesetzlich Versicherten gibt es Festzuschüsse. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt einen festen Betrag – abhängig davon, welcher Zahnersatz medizinisch notwendig ist. Dieser Zuschuss bleibt gleich, egal für welche Art der Versorgung Sie sich entscheiden. Ihr Zahnarzt erstellt dafür einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan zeigt genau: wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ist welche Kosten für Zahnarzt und Labor entstehen wie hoch Ihr eigener Anteil (Eigenanteil) sein wird Der Plan wird vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und muss genehmigt werden. Dadurch wissen Sie schon vorher ganz genau, was Sie bezahlen müssen – ohne Überraschungen. Wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wählen, z. B. Vollkeramik oder implantatgetragene Lösungen, übernimmt die Krankenkasse weiterhin nur den festen Zuschuss. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Die Abrechnung selbst läuft immer über den Zahnarzt. Das Dentallabor stellt keine Rechnungen an Patienten aus.
Wie entstehen die Kosten bei Privatpatienten und Zusatzversicherten? Bei Privat- und Zusatzversicherten gibt es keine Festzuschüsse. Stattdessen hängt die Erstattung davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Auch hier wird vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser zeigt übersichtlich: welche zahnärztlichen Leistungen geplant sind welche Laborleistungen nötig sind welche Materialkosten entstehen welchen Betrag Ihre Versicherung voraussichtlich übernimmt wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird Viele Versicherungen empfehlen, den Kostenvoranschlag vorab einzureichen. So wissen Sie schon vorher, wie viel Ihre Versicherung erstattet und was Sie selbst zahlen müssen. Die Abrechnung läuft auch hier vollständig über den Zahnarzt. Die Zahnarztrechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein. Das Dentallabor rechnet nicht direkt mit Patienten ab.
Zusammenfassung – Einfach und klar: Gesetzlich Versicherte: fester Zuschuss der Krankenkasse + Eigenanteil Privat/Zusatzversicherte: Erstattung je nach Tarif + Eigenanteil In beiden Fällen gilt: - Es wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt - Dieser zeigt den späteren Eigenanteil genau an - Sie wissen schon vor Beginn der Behandlung, welche Kosten entstehen - Die Abrechnung erfolgt über den Zahnarzt
Die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte (PKV)
Die Kosten für gesetzlich Versicherte (GKV)
Kurz zusammengefasst:
Einfach erklärt: Was kostet Zahnersatz?
Zahnersatz wird für jeden Patienten individuell in Maßarbeit hergestellt. Deshalb fallen die Kosten je nach Situation und Patient unterschiedlich aus. Damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt. So haben Sie volle Sicherheit, bevor die Behandlung beginnt. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach, wie die Kosten bei gesetzlich Versicherten und bei Privat- oder Zusatzversicherten entstehen und wie die Abrechnung funktioniert.