Unser schriftliches Garantieversprechen unterstreicht unsere hohen Qualitätsstandards und bietet Praxis und Patient eine zusätzliche Sicherheit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Qualität, die wir absichern
Unsere Garantie auf einen Blick
in der Patientenkommunikation Für viele Patienten spielt Sicherheit eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für Zahnersatz. Eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Garantie kann diese Entscheidung unterstützen und Gespräche über langfristige Versorgungen erleichtern. Empfohlene Kontrolltermine im Rahmen der Garantie ermöglichen zudem eine strukturierte Nachsorge und motivieren Patienten, diese Termine auch aktiv wahrzunehmen. Unser Ziel ist es, Qualität nicht nur herzustellen, sondern sie auch nachvollziehbar abzusichern – als verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Praxis, Labor und Patient.
So ist die Garantie geregelt
Für die Praxis bedeutet die Garantie vor allem zusätzliche Sicherheit im Umgang mit Patienten. Im Garantiefall ist klar geregelt, wie vorzugehen ist – ohne Diskussionen über Zuständigkeiten oder Kostenfragen. Dies erleichtert die Beratung, sorgt für Transparenz gegenüber dem Patienten und bietet eine verlässliche Grundlage für die Behandlungsplanung.
Ein zusätzlicher Vorteil
•	schriftliche Qualitätsgarantie über 48 Monate •	für gleichartige und andersartige Versorgungen •	bei Materialfehlern oder zahntechnischen Mängeln •	Reparatur oder Neuanfertigung •	Einschließlich Zahnarzthonorar im Garantiefall Fertigung nach definierten Qualitätsstandards Definierte Prozesse und klare Qualitätskriterien 1. Schriftliche  Garantie für 48 Monate Verbindliche Garantie ab Eingliederung 2. Prüfung im Garantiefall Sachliche Prüfung der Situation 3. Klare Lösung ohne Diskussionen Verlässliche Regelung für die Praxis 4.
Unsere Garantie auf einen Blick
Unser schriftliches Garantieversprechen unterstreicht unsere hohen Qualitätsstandards und bietet Praxis und Patient eine zusätzliche Sicherheit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Garantie die wir absichern
Für viele Patienten spielt Sicherheit eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für Zahnersatz. Eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Garantie kann diese Entscheidung unterstützen und Gespräche über langfristige Versorgungen erleichtern. Empfohlene Kontrolltermine im Rahmen der Garantie ermöglichen zudem eine strukturierte Nachsorge und motivieren Patienten, diese Termine auch aktiv wahrzunehmen. Unser Ziel ist es, Qualität nicht nur herzustellen, sondern sie auch nachvollziehbar abzusichern – als verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Praxis, Labor und Patient.
So ist die Garantie geregelt
Für die Praxis bedeutet die Garantie vor allem zusätzliche Sicherheit im Umgang mit Patienten. Im Garantiefall ist klar geregelt, wie vorzugehen ist – ohne Diskussionen über Zuständigkeiten oder Kostenfragen. Dies erleichtert die Beratung, sorgt für Transparenz gegenüber dem Patienten und bietet eine verlässliche Grundlage für die Behandlungsplanung.
Ein zusätzlicher Vorteil in der Patientenkommunikation
schriftliche Qualitätsgarantie über 48 Monate für gleichartige und andersartige Versorgungen bei Materialfehlern oder zahntechnischen Mängeln Reparatur oder Neuanfertigung Einschließlich Zahnarzthonorar im Garantiefall
Fertigung nach definierten Qualitätsstandards Definierte Prozesse und klare Qualitätskriterien 1. Schriftliche  Garantie für 48 Monate Verbindliche Garantie ab Eingliederung 2. Prüfung im Garantiefall Sachliche Prüfung der Situation 3. Klare Lösung ohne Diskussionen Verlässliche Regelung für die Praxis 4.
Unser schriftliches Garantieversprechen unterstreicht unsere hohen Qualitätsstandards und bietet Praxis und Patient eine zusätzliche Sicherheit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Qualität, die wir absichern
Unsere Garantie auf einen Blick
in der Patientenkommunikation Für viele Patienten spielt Sicherheit eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für Zahnersatz. Eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Garantie kann diese Entscheidung unterstützen und Gespräche über langfristige Versorgungen erleichtern. Empfohlene Kontrolltermine im Rahmen der Garantie ermöglichen zudem eine strukturierte Nachsorge und motivieren Patienten, diese Termine auch aktiv wahrzunehmen. Unser Ziel ist es, Qualität nicht nur herzustellen, sondern sie auch nachvollziehbar abzusichern – als verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Praxis, Labor und Patient.
So ist die Garantie geregelt
Für die Praxis bedeutet die Garantie vor allem zusätzliche Sicherheit im Umgang mit Patienten. Im Garantiefall ist klar geregelt, wie vorzugehen ist – ohne Diskussionen über Zuständigkeiten oder Kostenfragen. Dies erleichtert die Beratung, sorgt für Transparenz gegenüber dem Patienten und bietet eine verlässliche Grundlage für die Behandlungsplanung.
Ein zusätzlicher Vorteil
•	schriftliche Qualitätsgarantie über 48 Monate •	für gleichartige und andersartige Versorgungen •	bei Materialfehlern oder zahntechnischen Mängeln •	Reparatur oder Neuanfertigung •	Einschließlich Zahnarzthonorar im Garantiefall Fertigung nach definierten Qualitätsstandards Definierte Prozesse und klare Qualitätskriterien 1. Schriftliche  Garantie für 48 Monate Verbindliche Garantie ab Eingliederung 2. Prüfung im Garantiefall Sachliche Prüfung der Situation 3. Klare Lösung ohne Diskussionen Verlässliche Regelung für die Praxis 4.
Unser schriftliches Garantieversprechen unterstreicht unsere hohen Qualitätsstandards und bietet Praxis und Patient eine zusätzliche Sicherheit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Qualität, die wir absichern
Unsere Garantie auf einen Blick
in der Patientenkommunikation Für viele Patienten spielt Sicherheit eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für Zahnersatz. Eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Garantie kann diese Entscheidung unterstützen und Gespräche über langfristige Versorgungen erleichtern. Empfohlene Kontrolltermine im Rahmen der Garantie ermöglichen zudem eine strukturierte Nachsorge und motivieren Patienten, diese Termine auch aktiv wahrzunehmen. Unser Ziel ist es, Qualität nicht nur herzustellen, sondern sie auch nachvollziehbar abzusichern – als verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Praxis, Labor und Patient.
So ist die Garantie geregelt
Für die Praxis bedeutet die Garantie vor allem zusätzliche Sicherheit im Umgang mit Patienten. Im Garantiefall ist klar geregelt, wie vorzugehen ist – ohne Diskussionen über Zuständigkeiten oder Kostenfragen. Dies erleichtert die Beratung, sorgt für Transparenz gegenüber dem Patienten und bietet eine verlässliche Grundlage für die Behandlungsplanung.
Ein zusätzlicher Vorteil
schriftliche Qualitätsgarantie über 48 Monate für gleichartige und andersartige Versorgungen bei Materialfehlern oder zahntechnischen Mängeln Reparatur oder Neuanfertigung Einschließlich Zahnarzthonorar im Garantiefall
Fertigung nach definierten Qualitätsstandards Definierte Prozesse und klare Qualitätskriterien 1. Schriftliche  Garantie für 48 Monate Verbindliche Garantie ab Eingliederung 2. Prüfung im Garantiefall Sachliche Prüfung der Situation 3. Klare Lösung ohne Diskussionen Verlässliche Regelung für die Praxis 4.